Der Jahresabschluss oder die Einnahmenüberschussrechnung ist Grundlage für Banken-Gespräche, für Steuererklärungen und für wirtschaftliche Entscheidungen.

Kernfrage bei der Erstellung ist dabei, welche Ziele verfolgt werden und wer der Empfänger der Auswertungen ist. Für die Banken ist ein hoher Eigenkapital- und Gewinnausweis wünschenswert, während für das Finanzamt ein niedriger Gewinn mit folglich niedriger Steuer erstrebenswert ist. Für den Unternehmer soll der Jahresabschluss Ausdruck seines Handelns darstellen. Daher ist eine gezielte Beratung unter Berücksichtigung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten wichtig.

Um rechtzeitig agieren und reagieren zu können, ist eine zeitnahe Erstellung von großer Bedeutung. Mein Ziel ist es, unter höchster Sorgfalt den Jahresabschluss zum von Ihnen gewünschten Datum fertigzustellen.

 

MEINE LEISTUNGEN:

  • Bilanzen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften (Handels- und Steuerbilanzen)
  • Einnahmenüberschussrechnungen (Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG) für Gewerbetreibende und Freiberufler
  • Erstellung von Anhang oder Lagebericht unter Beachtung größenabhängiger Erleichterungen
  • Erstellung von Unterlagen zur Offenlegung bzw. Hinterlegung beim Unternehmensregister
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen und Auseinandersetzungsbilanzen
  • Anlagenbuchhaltung (Inventaraufstellung)