Spendenbescheinigungen jetzt auch elektronisch per E-Mail

Spendenbescheinigungen jetzt auch elektronisch per E-Mail

Spendenbescheinigungen – Zuwendungsbescheinigungen –  für Spenden, die im letzten Jahr (2016) von Steuerpflichtigen geleistet wurden, können von gemeinnützigen Organisationen neben der Übermittlung mit Brief auch per Email an den Steuerpflichtigen übersandt werden. (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Februar 2017)

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Das än­dert sich 2017 bei der Steu­er - Steuererklärung

Ab 2017 wird die Steuererklärung leichter. Die generellen Belegvorlagepflichten werden weitgehend durch Vorhaltepflichten ersetzt. So ist es z. B. nicht mehr erforderlich, Zuwendungsbestätigungen beim Finanzamt einzureichen, um Spenden steuerlich geltend zu machen. Vielmehr genügt es, die Belege bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufzubewahren und nur vorzulegen, wenn das Finanzamt es verlangt.