Die Corona-Krise - Soforthilfe des Bundes

Der Gesetzgeber hat in den letzten Tagen die bundesweite Corona-Soforthilfe für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte auf den Weg gebracht. Einen Kurzüberblick finden Sie in diesem Mandanten-Informationsbrief.

Hinweis

Anträge auf die Corona-Soforthilfe des Freistaates Bayern und der Bundesregierung können ab sofort über ein einheitliches Online-Formular gestellt werden. Wenn Sie von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitieren wollen, stellen Sie bitte einen neuen elektronischen Antrag.

Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben (unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben), kreuzen Sie dies bitte im elektronischen Antragsformular an.

ACHTUNG: Anträge, die Sie per PDF oder per Post an die Bewilligungs­behörden senden, werden ab sofort nicht mehr bearbeitet.

Weitere wichtige Links finden Sie in diesem Blog-Beitrag.