Konjunkturpaket - Senkung des Umsatzsteuersatzes

Unmittelbar nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 29.6.2020 zahlreichen Steuererleichterungen im "Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz" zugestimmt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll bereits am 1.7.2020 in Kraft treten.

Schwerpunkt dieses Gesetzes ist die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 16% und von 7% auf 5% für den Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020.

Die Umsetzung dieser Änderung wirft jedoch viele Fragen auf. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat daher einen Frage-Antwort-Katalog zu bevorstehenden Umsatzsteuersatzsenkung veröffentlicht. Die FAQ-Liste richtet sich an steuerliche Laien und soll Antworten auf wichtige Fragen zur Änderung der Umsatzsteuersätze geben.

Zudem arbeitet das BMF derzeit an einem ausführlichen Schreiben, dessen Inhalt eine Verwaltungsanweisung für die Finanzämter darstellt. Es soll der Interpretation des Gesetzes dienen und ist für Steuerpflichtige ein guter Anhaltspunkt. Das Schreiben ist im Entwurf auf der Homepage des BMF zu finden.

Das BMF geht u.a. auf die folgenden Punkte ein:

  • Welcher Stichtag gilt für die Berechnung der Umsatzsteuer?

  • Was ist mit Handwerkerleistungen, die über einen längeren Zeitraum anfallen?

  • Was ist mit Waren mit längeren Lieferfristen? Was bedeutet die Steuersenkung für Waren, die bereits bestellt, aber noch nicht geliefert wurden?

  • Was ist bei laufenden Verträgen zu beachten, beispielsweise für Strom, Gas, Wärme, Wasser oder Telefon?

  • Müssen jetzt alle längerfristigen Verträge neu geschrieben werden?

  • Was ist bei Anzahlungen zu beachten?

  • Was gilt für Bestellungen im Ausland?

Natürlich werden nicht alle Fragen beantwortet. Gerne helfen wir Ihnen weiter.