Private Nutzung von Elektrofahrzeugen

Die Finanzverwaltung hat die “Begünstigungen” und Sonderregelungen für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen in einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 5. November 2021 anhand vieler Beispiele erläutert und darin auch den Anwendungszeitraum verlängert.

Es wird auf die Voraussetzungen und insbesondere die Art der begünstigten Fahrzeuge eingegangen (Art des Fahrzeugs und Anschaffungszeitpunkt). Danach wird die Ermittlung des maßgebenden Listenpreises sowie die Ermittlung des privaten Nutzungswerts detailliert dargestellt. Auch Besonderheiten, wie z.B. der Umgang bei Wechsel des Nutzungsberechtigen und von Poolfahrzeugen, werden erwähnt.

Dieses Schreiben ist ein guter Leitfaden zur steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen.