Newsletter 01.05.2019

Newsletter 01.05.2019

  1. Kein Steuerabzug bei Onlinewerbung

  2. Schätzungsweise Aufteilung des Gesamtpreises auf Übernachtung und Frühstück bei Beherbergungsbetrieben

  3. Beiträge zur Praxisausfallversicherung

  4. Überlassung (Elektro)Fahrräder an Mitarbeiter

  5. Kfz-Überlassung bei Minijobs nicht üblich

  6. Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht einer selbstgenutzten Wohnung

  7. Kein privates Veräußerungsgeschäft bei kurzfristiger Vermietung

  8. Vermietungsplattform Airbnb muss Identität von Wohnungsvermietern preisgeben

  9. Weitere Informationen