Abschaffung der Abgeltungsteuer nicht durchgesetzt

Die von Brandenburg im vergangenen Jahr gestartete Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer hatte am 23.02.2017 die erste Hürde genommen. Der Finanzausschuss im Bundesrat stimmte dem Vorschlag mit der Mehrheit von elf Ländern in seiner Sitzung zu.

Ziel der Initiative war es, Kapitaleinkünfte wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen. Derzeit werden Einkünfte aus Kapitalvermögen anonym und abgeltend mit 25 Prozent besteuert, es sei denn der persönliche Steuersatz ist niedriger. Der normale tarifliche Steuersatz für alle anderen Einkünfte steigt bis zu 42 Prozent bzw. 45 Prozent bei sehr hohen Einkommen an.

Bereits am 03.03.2017 wurde die Abstimmung verschoben. Am 10.03.2016 wollte der Bundesrat auf Antrag des Landes Brandenburg eine Entschließung zur Abschaffung der Abgeltungsteuer fassen. Hierzu ist es nicht gekommen, der Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig abgesetzt.

Der Bundesrat hat am 12.5.2017 beschlossen, die Entschließung zur Abschaffung der Abgeltungsteuer nicht zu fassen. 

Der Finanzminister Brandenburgs begründet die Initiative damit, dass die Abgeltungsteuer Kapitaleinkünfte gegenüber Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und anderen Einkunftsarten privilegiert, indem der Steuersatz auf 25 Prozent begrenzt wird. Er erinnerte daran, dass die Abgeltungsteuer 2009 mit der Begründung eingeführt wurde, dass sie der Eindämmung der Steuerflucht diene und daher aus fiskalischen Gründen gerechtfertigt sei. Allerdings würden einige Steuerskandale zeigen, dass dieser Plan nicht aufgegangen sei. Nicht ein geringerer Steuersatz, sondern allein ein hohes Entdeckungsrisiko sei erfolgversprechend im Kampf gegen Steuerhinterziehung.

Der Bund der Steuerzahler hingegen findet die Abgeltungssteuer sei eine gute Sache, weil sich der Sparer um die Besteuerung der Zinsen im Regelfall nicht kümmern muss. Mit der Abschaffung der Abgeltungssteuer müssten viele Sparer nur wegen der Sparzinsen wieder eine Einkommensteuererklärung abgeben. Aufgrund der niedrigen Zinsen bleibe wegen der Inflation beim Sparer ohnehin nicht viel hängen. Der Bund der Steuerzahler fordert daher: Keine neue Bürokratie für Sparer schaffen.

 

Quellen:
Plenarprotokoll 957 vom 12.5.2017 Seite 237
Tagesordnung Top 20 des Bundesrates vom 10.03.2017
Pressemitteilung des BdSt vom 10.03.2017