Die Corona-Krise - weitere Links

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus tauchen unterschiedliche Fragestellungen auf, u. a. die Themen Kurzarbeit, Soforthilfe, Abstandsregelungen oder Ausgangsbeschränkungen sowie zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen.

Verbänden engagieren sich derzeit stark und stellen gute Übersichten zur Verfügung, die als Einstieg dienen können und auf weitere Quellen verlinken. Genannt werden soll hier der vbw und die IHK.

Die vbw, eine freiwillige, branchenübergreifende und zentrale Interessenvereinigung der bayerischen Wirtschaft, hat zu diversen Themen Übersichten zusammengestellt. Hier ein Auszug:

  • Datenschutz im Arbeitsrecht: Im Zusammenhang mit dem Coronavirus tauchen auch datenschutzrechtliche Fragestellungen auf, insbesondere, ob Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nach einer eigenen Infektion bzw. der Infektion eines Angehörigen oder nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet fragen dürfen. Hierbei handelt es sich zum Teil um die Erhebung von Gesundheitsdaten, die nach dem Datenschutzrecht besonders geschützt sind.

    Einige Datenschutzaufsichtsbehörden haben mittlerweile Stellungnahmen zu diesen Fragen veröffentlicht. Die vbw führt eine Übersicht.

  • Minijob neben Kurzarbeitergeldbezug: Arbeitnehmer, für deren Hauptbeschäftigung Kurzarbeit angemeldet wurde, können daneben einen Minijob ausüben. Allerdings kann sich der Minijob auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes auswirken. Hier muss zwischen zwei Fallkonstellationen unterschieden werden.

Die IHK für München und Oberbayern hat umfassende Informationen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in ihrem Glossar für die Wirtschaft zusammengestellt. Beispielhaft:

  • Vertragsrecht und Höhere Gewalt: Können Unternehmer ihre Leistungspflichten aus dem Vertrag nicht erfüllen, weil sie unmittelbar vom Corona-Virus betroffen sind, dann müssen Sie für die Folgen ggf. nicht einstehen. Was gilt wann?

  • Reisen: Noch ist die Reisefreiheit für Personen in Zeit des Coronavirus stark eingeschränkt. Was gilt bei Dienstreisen? Der Güterverkehr soll jedoch weiter fließen. Wie sieht es genau aus, was ist mit der Einreise-Quarantäne und was ist zu beachten? Hier finden Sie eine Übersicht.

Wir Steuerberater dürfen in vielen Bereichen (z.B. Rechtsberatung im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Vertragsrecht) nicht beraten. Auf einschlägige Quellen kann jedoch verwiesen werden. Setzen Sie sich in solchen Belangen - nicht steuerrechtlicher Natur - mit einem Rechtsanwalt in Verbindung. Fragen zu steuerlichen Angelegenheiten und möglicher Erleichterungen in der Krise beantworten wir jedoch gerne.