3 Monate mehr Zeit - Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 verlängert

Der Bundesrat hat am 25.06.2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die außergewöhnliche Situation der Bürgerinnen und Bürger und zugleich auf die besonderen Herausforderungen für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung 2020 selbst anfertigen, haben demnach statt bisher bis zum 31.07.2021 nun bis Ende Oktober 2021 Zeit , um diese beim Finanzamt abzugeben.

Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe (z.B. Steuerberater) mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich der Termin auf den 31. Mai 2022.

Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich um drei Monate.