OSS-Verfahren im Online-Handel

73 Milliarden Euro Umsatz verzeichnete der Onlinehandel in Deutschland 2020. Im Jahr davor waren es noch 59,2 Milliarden. Das bedeutet einen Anstieg um fast 14 Mrd. Euro. Im Jahr 2019 stieg der Umsatz von 2018 von 53,3 Mrd. um fast 6 Mrd. Es ist ein laufender Anstieg zu verzeichnen. (Quelle: HDE)

Viele Waren werden dabei über die Grenzen hinweg verkauft und geliefert.

Gemessen an den Umsatzzahlen spielt die Umsatzsteuer in dieser Branche eine große Rolle. Hierzu gab es einige Änderungen.

Mit dem nun eingeführten Mini-One-Stop-Shop (OSS) wird ein vereinfachtes Meldeverfahren eingeführt, dass eine Registrierung in anderen EU-Ländern vermeiden soll, wenn Lieferungen in diese Länder erfolgen.

Wie dieses OSS-Verfahren funktioniert sowie einige wichtige Fragen habe ich in einem Merkblatt zusammengefasst.

Ist ersichtlich, dass Waren mit einem Wert von mehr als 10.000,00 € in andere EU-Länder verkauft werden, sollte eine Anmeldung in Betracht gezogen werden. Erstmalig sind Meldungen nach dem OSS-Verfahren zum 10. Oktober 2021 vorzunehmen.