Weitere Entlastungen von Bürokratie

Weitere Entlastungen von Bürokratie

Der Bundeserat hat am 12. Mai 2017 dem „Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ zugestimmt.

Es folgt ein kurzer Überblick über die für die Praxis wesentlichen steuerlichen Punkte, die im Gesetzesentwurf enthalten sind:

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