Weitere Entlastungen von Bürokratie

Weitere Entlastungen von Bürokratie

Der Bundeserat hat am 12. Mai 2017 dem „Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ zugestimmt.

Es folgt ein kurzer Überblick über die für die Praxis wesentlichen steuerlichen Punkte, die im Gesetzesentwurf enthalten sind:

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geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro

Am 06.03.2017 hat die Koalition sich auf die Anhebung der Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro können künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Die Anhebung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie