Entwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (Blockchain-Strategie)

Eine Maßnahme der Blockchain-Strategie der Bundesregierung betrifft die Blockchain im Finanzsektor. Als ersten Schritt hat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums der Finanzen am 11.08.2020 ein Referentenentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren veröffentlicht.

Hintergrund:

Es besteht in der Praxis ein Bedürfnis dafür, eine Unternehmensfinanzierung auch durch Wertpapiere zu ermöglichen, die elektronisch und ggf. mittels der Blockchain-Technologie begeben werden. Derzeit verlangt das deutsche zivilrechtliche Wertpapierrecht aber zwingend eine Urkunde.

Da andere Staaten bereits die elektronische Begebung von Wertpapieren ermöglichen und auch teilweise Regelungen über Blockchain-Wertpapiere vorsehen, besteht die Gefahr, dass die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland verringert werden könnte, wenn es in Deutschland keine entsprechenden Regelungen gibt.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, das Wertpapierrecht zu modernisieren und damit den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Dabei soll dem Anlegerschutz Rechnung getragen werden. Zugleich soll durch das Schaffen rechtssicherer regulatorischer Rahmenbedingungen und Aufsichtsstrukturen die Integrität, die Transparenz und die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte geschützt und verbessert werden. Ebenso soll durch das Kreieren rechtssicherer Lösungen die Sicherheit von technologischer Neuerungen erhöht werden und die Voraussetzungen für Innovationen im Finanzsektor verbessert werden.

Durch den vorliegenden Regelungsvorschlag wird aufsichtsrechtliche Klarheit geschaffen:

  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Erbringung der Emission und das Führen dezentraler Register als neue Finanzdienstleistungen nach dem eWpG, dem KWG und der Zentralverwahrer-Verordnung überwachen.

  • Der Entwurf unterscheidet zwischen der Führung eines zentralen elektronischen Wertpapierregisters durch einen Zentralverwahrer sowie der Führung von unter anderem durch Distributed-Ledger-Technologien ermöglichten Registern zur Begebung elektronischer Schuldverschreibungen.

Stellungnahmen der Bundesländer sowie der Verbände können bis zum 14.09.2020 eingereicht werden.