Das än­dert sich 2017 bei der Steu­er - Steuerfreibeträge

2017 wird es folgende steuerliche Entlastungen geben, von denen insbesondere Familien profitieren.

  • Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro
  • Anhebung des Kinderfreibetrags von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro
  • Anhebung des monatlichen Kindergeldes um 2 Euro; für das 1.und 2. Kind von jetzt 190 Euro auf 192 Euro, für das 3. Kind von jetzt 196 Euro auf 198 Euro, für das 4. und jedes weitere Kind von jetzt 221 Euro auf 223 Euro
  • Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags (§ 33a EStG) entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro
  • Ausgleich der „kalten Progression“ durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73%) nach rechts.