Spendenbescheinigungen jetzt auch elektronisch per E-Mail

Spendenbescheinigungen jetzt auch elektronisch per E-Mail

Spendenbescheinigungen – Zuwendungsbescheinigungen –  für Spenden, die im letzten Jahr (2016) von Steuerpflichtigen geleistet wurden, können von gemeinnützigen Organisationen neben der Übermittlung mit Brief auch per Email an den Steuerpflichtigen übersandt werden. (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Februar 2017)

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Steuererklärungen für 2016 werden ab März bearbeitet

Erst ab Mitte März können die Steuererklärungen für das zurückliegende Jahr in den Finanzämtern bearbeitet werden. Hierauf weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern aktuell hin. Hierzu führt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern weiter aus:

  • Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben noch bis Ende Februar Zeit, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln.
  • Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt.
  • Daher können die Finanzämter erst ab Mitte März dieses Jahres mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2016 beginnen.

Das än­dert sich 2017 bei der Steu­er - Steuererklärung

Ab 2017 wird die Steuererklärung leichter. Die generellen Belegvorlagepflichten werden weitgehend durch Vorhaltepflichten ersetzt. So ist es z. B. nicht mehr erforderlich, Zuwendungsbestätigungen beim Finanzamt einzureichen, um Spenden steuerlich geltend zu machen. Vielmehr genügt es, die Belege bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufzubewahren und nur vorzulegen, wenn das Finanzamt es verlangt.