Fahrrad-Leasing: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Fahrrad-Leasing: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Fahrrad-Leasing ist auf dem Vormarsch - auch wegen dem immer größeren Angebot für Pedelecs. Von der breiten Öffentlichkeit bislang noch wenig wahrgenommen, gibt es aber ein weiteres Argument, das Fahrrad zukünftig als Verkehrsmittel zu nutzen. Seit Ende 2012 gilt nämlich das Dienstwagen-Privileg, auch 1%-Regel genannt, ebenfalls für Fahrräder.

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Weitere Entlastungen von Bürokratie

Weitere Entlastungen von Bürokratie

Der Bundeserat hat am 12. Mai 2017 dem „Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ zugestimmt.

Es folgt ein kurzer Überblick über die für die Praxis wesentlichen steuerlichen Punkte, die im Gesetzesentwurf enthalten sind:

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Förderung von E-Mobilität in München

Förderung von E-Mobilität in München

Wer nicht mehr mit seinem Auto während des Berufsverkehrs einfach nur im Stau stehen möchte, für den sind Pedelecs und Lastenpedelecs eine Alternative. „Wenn wir eine echte Verkehrstrendwende wollen, gehören in einer wachsenden Großstadt selbstverständlich auch die Zweiräder zum Mobilitätskonzept. Für Privatpersonen sind Lastenpedelecs oft eine bequeme und schnelle Alternative zum Auto, zum Beispiel um Einkäufe zu erledigen oder die Kinder in die Kita zu bringen. Gewerbetreibende kommen damit im Großstadtverkehr rasch zum Kunden und können umweltfreundlich ausliefern“, so Umweltreferentin Stephanie Jacobs.

Als Teil des Programms "München e-mobil" hat die Stadt München mit der Förderrichtlinie Elektromobilität nun einige Anreize geschaffen.

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Kein Zählprotokoll für eine offene Ladenkasse

Mit dem aktuellen Beschluss vom 16.12.2016 – X B 41/16 (veröffentlicht am 25.01.2017) stellt der Bundesfinanzhof klar, dass bei Verwendung einer offenen Ladenkasse täglich ein Kassenbericht auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt werden muss. Allerdings ist kein Zählprotokoll erforderlich, in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und Geldmünzen aufgelistet werden muss.

Finanzierung von Start-ups - Neureglung zur Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften

Finanzierung von Start-ups - Neureglung zur Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften

Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung zur Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften getroffen. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Verlustuntergang bei einer Anteilsübertragung von mehr als 25 % rückwirkend ab dem 1.1.2016 verhindert werden. Allerdings dürfen dann künftig bestimmte Maßnahmen nicht durchgeführt werden.

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Neues zum häuslichen Arbeitszimmer - personenbezogene Ermittlung

Neues zum häuslichen Arbeitszimmer - personenbezogene Ermittlung

Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 € personenbezogen anzuwenden, so dass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann.

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Steuervorteile für Elektroautos

Steuervorteile für Elektroautos

Damit hierzulande massenhaft Elektroautos über die Straßen rollen, muss noch viel passieren.

Neben vieler anderer Maßnahmen will der Staat mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 (Inkrafttreten am 17. November 2017) zudem Anreize durch Steuererleichterungen schaffen.

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geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro

Am 06.03.2017 hat die Koalition sich auf die Anhebung der Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro können künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Die Anhebung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

 

Elektronische Kassen - Infoblatt für Unternehmer

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat ein Infoblatt zum ordnungsgemäßen Einsatz von elektronischen Kassen für Unternehmer mit Stand Januar 2017 herausgegeben.
Hierin geht das BayLfSt im Wesentlichen auf die beiden folgenden Punkte ein:

  • Was muss beim Einsatz von elektronischen Kassen (Registrier- oder PC-Kassen) aufgezeichnet und aufbewahrt werden?
  • Was gilt hinsichtlich der Kosten, die mit der Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Erlöserfassung einhergehen?

Das Infoblatt ist auf der Homepage des BayLfSt veröffentlicht. 

 

Quelle: 
Online-Nachricht der NWB
Infoblatt